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Hohe Akontozahlungen an Opfer

Unglück Luttach: Richterin weist Antrag von Versicherung auf Beschlagnahme von 10 Mio. Euro ab – Definitive Summen noch unklar.

Bozen: Die Kfz-Versicherung von Unfalllenker Stefan Lechner muss den Opfern und deren Angehörigen des schrecklichen Unfalles von Luttach einen ordentlichen Vorschuss bezahlen. Dies entschied Richterin Silvia Rosà gestern auf Antrag der Verteidiger von Opfern und Angehörigen. Die einzelnen Forderungen der rund 70 Betroffenen müssen erst noch errechnet und geltend gemacht werden.

7 junge Menschenleben wurden am 5. Jänner bei dem schrecklichen Unfall ausgelöscht. Weitere 10 junge Menschen wurden teils schwerstens verletzt. Einer der Jugendlichen, die vom Audi TT erfasst und durch die Luft geschleudert wurden, liegt nach wie vor im Wachkoma, aus dem er, Stand heute, wohl auch nicht mehr aufwachen dürfte. Auch eine zweite junge Frau hat beim Unfall irreparable Schäden davongetragen. Für die Überführung der Toten und der Verletzten in deren Heimatorte ist die Kfz-Versicherung des Unfalllenkers bereits mit einer Pauschalzahlung in Höhe zwischen 2000 und 50.000 Euro aufgekommen. Zudem wurde Opfern und Angehörigen eine erste Zahlung von insgesamt 250.000 Euro überweisen.

Bei der Verhandlung am Bozner Landesgericht gab Richterin Silvia Rosà gestern dem Antrag der Rechtsbeistände von Opfern und Angehörigen statt. Diese hatten eine weitere Akontozahlung für die Geschädigten durch die Kfz-Versicherung gefordert. Eine solche wird nun auch erfolgen. Über die genaue Höhe wurde Stillschweigen vereinbart. Es soll sich aber um konsistente Summen handeln.

Abgelehnt hat die Richterin gestern hingegen den Antrag der Kfz-Versicherung auf eine schuldbefreite Beschlagnahme der Maximalsumme von 10 Millionen Euro. Dies hätte zur Folge gehabt, dass nach Abschluss des Gerichtsverfahrens auf die richterlich festgelegte Schadenszahlung keinerlei Zinsen und Wertsteigerungen anfallen würden.

Wie hoch die definitiven Beträge sind, die die einzelnen der rund 70 Unfallopfer und geschädigten Angehörigen einfordern, lässt sich derzeit noch nicht genau beziffern. Diese Summen müssen nun erst noch errechnet werden. Die geschädigten Parteien dürften dann beim Auftakt des Hauptsacheverfahrens, welches voraussichtlich Sommer kommenden Jahres beginnen wird, ihre Forderungen geltend machen.

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.