Gemeinde muss für Gipsbein zahlen – Überwachungspflicht von Gehwegen

Öffentliche Verwaltung zu Schadenersatz verurteilt – Überwachungspflicht von Gehwegen

Bozen (rc) – Dass Spaziergänger im eigenen Interesse besser schauen, wo sie ihre Füße hinsetzen, versteht sich von selbst. Das entbindet die Gemeinden aber nicht von ihrer Pflicht, für die Sicherheit öffentlicher Straßen und Wege zu sorgen – und zwar regelmäßig. Tut sie es nicht, wird es teuer, wie gleich zwei Fälle aus Bozen zeigen.

Im März 1997 war eine Passantin (59) in der Südtirolerstraße in Bozen in ein Loch getreten, das durch einen fehlenden Pflasterstein entstanden war. Sie stürzte und brach sich ein Bein.

In erster Instanz war die Gemeinde noch jeder Verantwortung enthoben worden. Rechtsanwalt Markus Wenter berief gegen das Urteil, weil er überzeugt war, dass eine Gemeinde die Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bürger habe.

Das Bozner Oberlandesgericht unter dem Vorsitz von Renzo Paul Pacher gab Wenter Recht: Laut Entscheid des römischen Kassationsgerichts sind öffentliche Verwaltungen verpflichtet, deren Straßen, Wege und auch Gehsteige kontinuierlich zu überwachen und – sofern es schadhafte Stellen gibt – diese unverzüglich zu beseitigen. Wenters Mandantin wurde eine Schadenersatzsumme in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen.

"Natürlich gilt dieses Haftungsprinzip auch fürs Land: Allerdings wird es für Gemeinden rigoroser gehandhabt, da den Verantwortlichen beim Land schwerer zugemutet werden kann, das umfangreiche Netz der Landesstraßen tagtäglich zu überwachen und bei Gefahrenquellen sofort Abhilfe zu schaffen. Hier wird dann von Fall zu Fall entschieden", sagt Wenter. Das Haftungsprinzip, das das Bozner Oberlandesgerichtes unterstrichen hatte, wurde indes in einem ähnlichen Zivilverfahren am Landesgericht erneut bestätigt: Eine Fußgängerin war auf einer Rampe im Bozner Stadtzentrum gestürzt und hatte sich dabei mittelschwer verletzt. Es war Winter, und über Nacht hatte sich auf der Rampe auch eine Schneedecke gebildet. Laut Gerichtssachverständigem entsprach die Rampe nicht den notwendigen Sicherheitsbestimmungen. Auch Anrainer hatten im Zeugenstand bestätigt, dass an dieser Stelle immer wieder Fußgänger ausrutschten. Richterin Elisabeth Roilo sprach der Frau daraufhin Schadenersatz zu.

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