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Skiunfall - durch Beckenbruch „überführt“

ZIVILVERFAHREN: Skifahrer geben sich gegenseitig Schuld an Unfall–Medizinisches Gutachten ausschlaggebend fürUrteil

BOZEN (rc). Ein Skiunfall, zwei Versionen – wem glauben, wenn Aussage gegen Aussage steht? Im Fall eines Urlaubers, dem Richter Alex Tarneller in Schlanders 15.235 Euro Schadenersatz zugesprochen hat, gab die Art der Verletzung den entscheidenden Hinweis.

Der Unfall hatte sich im Skigebiet Sulden/Madritsch ereignet. Der Kläger – ein bundesdeutscher Urlauber, der von der Rechtsanwaltskanzlei Wenter & Gabrieli vertreten wurde – erklärte, er sei am Pistenrand gestanden, als ihn der Skifahrer aus der Provinz Latina von hinten anfuhr. Der Kläger erlitt dabei einen Beckenbruch (90 Tage Heilungsdauer). Seine Ehefrau bestätigte dies. Der italienische Urlauber sei daher gerast, über einen Hügel gesprungen, und habe ihren Mann mit einem Ski am Gesäß erfasst. Nach dem Aufprall sei der Skifahrer noch 20 Meter talwärts gerutscht.

Der Begleiter des italienischen Urlaubers, der ihn bei der Talstation erwartet hatte, erklärte hingegen, sein Kollege sei mit moderater Geschwindigkeit gefahren, der deutsche Urlauber sei vom Pistenrand ganz unerwartet und unachtsam losgefahren und habe seinem Kollegen den Weg abgeschnitten.

Klarheit brachte der medizinische Gutachter. Wie er ausführte, unterscheide man Abwehrund "Angriffsverletzungen": Erstere entstünden meist an Armen und Beinen, weil der Betroffene sich nach hinten beuge, um auszuweichen, oder die Arme über den Kopf hebe. Die Beckenverletzung weise hingegen darauf hin, dass der Kläger den Skifahrer gar nicht sah, da er nicht versucht habe, sich zu schützen.

Dass der Skifahrer aus Latina dann noch 20 Meter weiter gerutscht war, zeigte für Richter Tarneller, dass er offensichtlich auch sehr schnell unterwegs war – und das im Bereich der Talstation, wo es Pflicht sei, langsamer zu fahren. Somit trage der italienische Urlauber die alleinige Schuld am Zusammenstoß. Er wurde zur Schadenersatzzahlung von 15.235 Euro verurteilt. Auch muss er die Prozesskosten des Klägers tragen.

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.