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Kunstfehler – Krankenhaus verurteilt

AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG: Eine Million Euro für eine Tote–Weiterer Fall: 12.000 Euro Schadenersatz für verletzte Urlauberin

BOZEN (rc). Obwohl im Strafverfahren keine Verantwortung festgestellt worden ist, haben die Krankenhäuser von Bozen und Padua zusammen eine Million Euro an den Ehemann einer Patientin bezahlt, die nach nach einem Eingriff verstorben ist. Der Sanitätsbetrieb Bruneck wurde in einem anderen Fall zivilrechtlich zur Kasse

Im Jänner 2001 war eine bundesdeutsche Urlauberin (54) mit einer linksseitigen Schenkelhalsfraktur ins Brunecker Krankenhaus eingeliefert worden. Der Frau wurde eine Kondylenplatte eingesetzt.

Der Bruch verheilte aber nicht erwartungsgemäß. Der von der Außenstelle Bruneck des Bozner Zivilgerichtes beauftragten medizinischen Gutachterin zufolge waren die Komplikationen und Folgeschäden auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Richter Oswald Leitner sprach der Klägerin 12.000 Euro Schadenersatz zu.

Die Krankenhäuser vonBozen und Padua mussten hingegen nach demTodesfall einer Patientin aus Bozenumeiniges tiefer in die Tasche greifen. Geklagt hatten der Ehemann und die beiden Kinder. Die Frau war zuerst in Bozeneinem Eingriff unterzogen worden, bei dem ihr den Klägern zufolge der Hauptgallengang durchtrenntwurde. Der Gesundheitszustand der Patientin verschlechterte sich, und sie wurde im Spital von Padua erneut operiert. Doch auch dort sei ein Kunstfehler passiert. Einige Monate später verstarb die Frau. Im Rahmen des Strafverfahrens waren die Ärzte in erster Instanz verurteilt, im Berufungsverfahren aber freigesprochen worden. Daraufhin zogder Ehemann vors Bozner Zivilgericht. Nach einem jahrelangen Verfahren stellte das Gericht durch die Aufnahme eines gerichtsmedizinischen Gutachtens die zivilrechtliche Haftung der behandelnden Ärzte der beiden Spitäler fest. DenVersicherungsgesellschaften wurde nahe gelegt, mit dem Kläger, der 3,2 Millionen Euro gefordert hatte, eine Übereinkunft über eine angemessene Schadenersatzsumme zu finden. Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung: Die Versicherungsgesellschaften zahlten an die Hinterbliebenen eine Vergleichssumme von einer Million Euro aus.

"Es kann vorkommen, das Straf- und Zivilgericht im selben Fall zu unterschiedlichen Schlüssen kommen", sagt Rechtsanwalt Markus Wenter, der das Krankenhaus von Padua vertrat. "Im Strafprozess muss der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten beweisen; gelingt ihm das nicht, gilt die Unschuldsvermutung zu Gunsten des Angeklagten. Im Zivilrecht gilt hingegen eine vertragliche Haftung der Beklagten. Sie selbst müssen beweisen, dass sie – in diesem Fall die Ärzte – alles getan haben, um eine angemessene medizinische Leistung zu erbringen. Gelingt ihnen dieser Beweis nicht, haften sie für den verursachten Schaden. "

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.