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Skiunfall – tödlicher Zusammenstoß

JUGENDGERICHT: 16-Jähriger hat Tod von 64-Jährigem verschuldet

BOZEN (rc). Der für Hermann Prinz (64) aus Deutschland tödliche Zusammenstoß mit einem damals 14-Jährigen ausChioggia am Kronplatz im Februar 2007 endete für den Jugendlichen jetzt mit einer Haftstrafe von vier Monaten und 17 Tagen. Das Bozner Jugendgericht gewährte ihm die gerichtliche Verzeihung.

Das heißt, dass ihm die Strafe aufgrund seiner Unbescholtenheit und seines Alters erlassen wird. Ausgestanden ist die Sache damit aber für die Familie des heute 16-Jährigen nicht.

Die Schadenersatzforderungen der Hinterbliebenen von Prinz und seiner Rentenversicherung belaufen sich zusammenauf über 400.000 Euro. "Tragische Fälle wie diese zeigen, wie wichtig eine Haftpflichtversicherung wäre," sagt Rechtsanwalt Markus Wenter, der die Geschädigten vertritt. Die Familie des Jugendlichen könne die geforderte Summe selbst unter größter Anstrengung vorerst nicht aufbringen.

Der tödliche Skiunfall hatte sich am 2. Februar 2007 auf der Olanger Seite des Kronplatzes ereignet. Zum Zusammenstoß kames imBereich der Mittelstation des Alpen-Liftes, wo zwei Pisten zusammentreffen – was laut Anklage auf vier orangenen Tafeln ausgeschildert gewesen sei, die zum langsam fahren aufforderten. Einem Augenzeugen zufolge habe der Jugendliche die Zeichen missachtet. Auch soll er sehr schnell unterwegs gewesen sein. Der Aufprall war so heftig, dass sich beide schwere Verletzungen zuzogen. Prinz erlagdiesen trotz aller Bemühungen der Ärzte im Krankenhaus Bruneck.

Das Jugendgericht unter dem Vorsitz von Brunhilde Platzer kam zum Schluss, dass der Zusammenstoß bei einer langsameren, umsichtigeren Fahrweise hätte vermieden werden können bzw. weniger schwere Folgen gehabt hätte. Der Jugendliche sei zumindest mitverantwortlich für Prinz' Tod: Er sei alt genug gewesen, um einschätzen zu können, welche Folgen sein Verhalten haben könnte.

Das Gericht sah für den heute 16-Jährigen unter Berücksichtigung der allgemeinen mildernden Umstände, seines Alters und seiner Unbescholtenheit eine Haftstrafe von vier Monaten und 17 Tagenals angemessenan und gewährte ihm dafür die gerichtliche Verzeihung.

Auch jenem 16-Jährigen aus Reggio Emilia, der am Weihnachtstag vor einem Jahr auf der Absam-Piste in Obereggen in einen tödlichen Skiunfall verwickelt war, hat das Bozner Jugendgericht die gerichtliche Verzeihung gewährt. Nach demZusammenprall war der 51-jährige Peter Lantschner aus Steinegg den schweren Verletzungen erlegen. Der Jugendliche hatte sich erst zwei Tage nach dem Unfall bei den Carabinieri gemeldet.

  • Veröffentlicht: DOLOMITEN

WIKU = wöchentliche Beilage der Südtiroler Tageszeitung Dolomiten, auf Wirtschaftsfragen fokussiert.
Dolomiten = Südtiroler Tageszeitung Dolomiten der Verlagsanstalt Athesia.